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Bei der Mietpoolverwaltung wird das klassische Risiko des Einzelvermieters auf die gebildete Solidargemeinschaft des Mietpools verteilt.

Hintergrund dieser Mietpool – Solidargemeinschaft ist, die Interessen von vielen Wohnungseigentümern einer Wohnanlage zu bündeln. Die Grundlage von diesem Prinzip ist, dass alle Einnahmen in einen gemeinsamen Ertragstopf fließen und nach einem definierten Schlüssel (z. B. qm-Wohnfläche) auf alle Eigentümer gleichmäßig verteilt werden.
Auch werden nach diesem Schema die Kosten im Bereich des Mietsondereigentumes verteilt und aus dem gebildeten gemeinsamen Ertragstopf bestritten.
Die Vorteile dieser besonderen Form der Verwaltung liegen in der Minimierung des Vermieterrisikos eines jeden einzelnen Mietsondereigentümers.
Der einzelne Eigentümer ist somit nicht unmittelbar betroffen, wenn sein Mieter nicht die Miete bezahlt oder Leerstand vorliegt. Gleiches gilt für das Auftreten von Reparaturmaßnahmen an der Eigentumswohnung. Es werden durch den solidarischen Mietpool die Leerstands- und Insolvenzrisiken für jeden einzelnen Eigentümer minimiert. Grundlage für eine ordentliche Solidargemeinschaft als Mietpool ist ein guter Mietpoolvertrag zwischen den einzelnen Eigentümern.
Dieser bildet die Substanz für ein ordentliches Miteinander. Bei der Mietpoolverwaltung bieten wir in Ihnen ein Leistungsspektrum, insbesondere schwerpunktmäßig die folgenden Auszüge unserer Verwaltungsleistungen an:

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