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Vorbemerkung

Die Maklerfirma LMB-Immobilien e.K. widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.

§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma LMB-Immobilien e.K. erteilt wurden. Die Firma LMB-Immobilien e.K. ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma LMB-Immobilien e.K. Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.

§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma LMB-Immobilien e.K. ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma LMB-Immobilien e.K. bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma LMB-Immobilien e.K. zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung.

Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluß.

Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma LMB-Immobilien e.K. der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beläuft sich für den Käufer bis zu einem Kaufpreis von 49.999 € auf 2.941,18 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (inkl. 19 % MwSt entspricht 3.500,00 € Brutto). Ab einem Kaufpreis von 50.000 € beträgt die Courtage 6 % des notariellen Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (inkl. 19 % MwSt entspricht 7,14 % Brutto), sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.

Bei der Vermietung von Wohnraum ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer bis drei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer bis drei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

Bei Abschluss von Pachtverträgen ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer bis drei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe einer Monatskaltmiete- oder pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1 % des Verkehrswertes des Objektes (inkl. 19 % MwSt entspricht 1,19 % Brutto), bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2 % des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen (inkl. 19 % MwSt entspricht 2,38 % Brutto).

Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma LMB-Immobilien e.K. der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage zu zahlen. Die Höhe beläuft sich bis zu einem Zuschlagspreis von 49.999 € auf 2.941,18 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (inkl. 19 % MwSt entspricht 3.500,00 € Brutto). Ab einem Zuschlagspreis von 50.000 € beträgt die Courtage 6 % des notariellen Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (inkl. 19 % MwSt entspricht 7,14 % Brutto) des Zuschlagspreises notariellen Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.

Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3 % vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (inkl. 19 % MwSt entspricht 3,57 % Brutto). Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.

Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).

Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.

§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma LMB-Immobilien e.K. bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 7 Aufwendungsersatz
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers / des Interessenten / des Käufers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt die Firma LMB-Immobilien e.K insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50 % zzgl. gültiger MwSt. des möglichen bzw. vereinbarter Provisionanspruches, mindestens jedoch 1.000 € zzgl. gültiger MwSt (inkl. 19 % MwSt entspricht 1.190,00 € Brutto).

§ 8 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 9 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma LMB-Immobilien e.K. zu zahlen.

§ 10 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma LMB-Immobilien e.K. ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma LMB-Immobilien e.K. mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 11 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluß über ein durch die Firma LMB-Immobilien e.K. als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß.

§ 12 Verzug
Sollte der Schuldner mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Ist der Schuldner ein Gewerbetreibender, so werden ihm ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
§ 13 Haftung
Der Makler unterhält sowohl eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung als Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden. Die Haftung des Maklers ist – ausgenommen bei Vorsatz – auf die Höhe der jeweiligen Versicherungsleistungen der Versicherungsgesellschaft beschränkt.

§ 14 Mahngebühr
Für jede erstellte Mahnung werden 15,00 € zzgl. gültige Mehrwertsteuer fällig (inkl. 19 % MwSt entspricht 17,85 € Brutto).

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Greifswald vereinbart.

LMB-Immobilien e.K.
Brandteichstraße 20
17489 Greifswald

Stand 24.11.2009